Weiterer Erfolg in der Bereinigung der mic AG – Landgericht München bestätigt fristlose Kündigung von Ex-Vorstand Oliver Kolbe
- In allen drei Verfahren gegen die mic AG sind die Klagen von Ex-Vorstand Oliver Kolbe im Wesentlichen abgewiesen worden
- Fristlose Kündigung ist wirksam, zusätzliche Zahlungsansprüche gegen die mic AG für Zeiten vor und nach der Kündigung bestehen nicht
- Weitere Schadensersatzklagen gegen Ex-Organe auf dem Prüfstand
München, 26. Juni 2018 – Die im Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse notierte mic AG (ISIN DE000A0KF6S5) setzt ihren harten Restrukturierungskurs konsequent fort. In dem für die Vergangenheitsbewältigung notwendigen Schritt, die ehemals verantwortlichen Vorstände zur Rechenschaft zu […]